Wenn eine Tat nicht persönlich vorwerfbar ist, kann keine Bestrafung erfolgen. Der Beschuldigte handelt ohne Schuld. Das kann auf seiner Strafunmündigkeit beruhen, auf Rauschmittelbeeinflussung oder auch auf psychischen Erkrankungen? Und jetzt? Wie geht man damit in der Examensklausur und in der Praxis um?