Wann müssen Ärzte, Anwälte und andere Berufsgeheimnisträger aussagen, wann können sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen? Und warum kann man nicht einfach die Patientenakte beschlagnahmen oder alternativ die Krankenschwester vernehmen?
Wann müssen Ärzte, Anwälte und andere Berufsgeheimnisträger aussagen, wann können sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen? Und warum kann man nicht einfach die Patientenakte beschlagnahmen oder alternativ die Krankenschwester vernehmen?